Aktuelles | "News-Ticker": Steueramt (VG|FB5)
Samstag, 25. Januar 2025
Aktuelle Infos, Neuigkeiten und Änderungen
im Fachbereich 5: Steuer- / Abgabenamt (FB5)
der Verwaltungsgemeinschaft Monheim
Nächste Fälligkeiten
... die nicht jeden Monat anfallen:
- ... derzeit noch keine bekannt
Weitere, regelmäßig wiederkehrende Zahlungstermine finden Sie in unserer Jahresübersicht.
Grundsteuer-Reform/ Neue Grundsteuerbescheide
Unpassender Eigentümer, Mess-/ Zerlegungsbetrag, etc.?!
Bitte diesbezüglich direkt an das zuständige Finanzamt (Zwiesel) bzw. die Grundsteuer-Hotline: 089/ 30 70 00 77 wenden. Diese staatlichen Festsetzungen können -soweit wir diese nur (unverändert) übernommen haben bzw. kein Übermittlungs-/ Verarbeitungsfehler vorliegt- allein von diesen beauskunftet, überprüft und ggf. geändert werden.
Anzeigepflicht/ Meldung von Änderungen:
Alle Änderungen, die Auswirkung auf die Pflicht(igen) oder die Höhe der Grundsteuer haben können, sind online per ELSTER oder mit dem Vordruck: "Grundsteueränderungsanzeige (BayGrSt 5)" anzuzeigen. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter dem Abschnitt: "Anzeige von Änderungen" auf der Internetseite für die bayerische Grundsteuer: www.grundsteuer.bayern.de.
Unsere gesammelten Informationen zur Grundsteuer finden Sie hier.
15. Februar + Mai + August + November: Quartalsfälligkeiten und Abrechnung der Miet-Nebenkosten (Wasser/Abwasser) für das Vorjahr
Zum 15. eines Vierteljahres werden neben evtl. Nachzahlungen zur Verbrauchsgebührenabrechnung des Vorjahres auch wieder die viertel-jährlichen Vorauszahlungen (insb. für die Wasser-/Abwassergebühren sowie die Grund- und Gewerbesteuer) fällig. Ebenfalls werden zu diesen sog. Quartalsfälligkeiten am 15. des Monats Februar, Mai, August und November evtl. noch offene Kleinbeträge mit abgebucht.
Bitte achten Sie bei Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren auf ausreichende Deckung des zu belastenden Kontos. Sollten Sie -trotz der Vorteile- noch keinen Abbuchungsauftrag erteilt bzw. das hierfür nötige SEPA-Lastschriftmandat noch nicht bei uns eingereicht haben, bitten wir Sie um fristgemäße Überweisung der jeweils fälligen Beträge. Im Voraus besten Dank! Evtl. SEPA-Mandate müssen für eine möglichst sichere Berücksichtigung grds. spätestens 1,5 Wochen vor der betreffenden Fälligkeit im Steueramt vorliegen.
=> Weitere, frühere Meldungen (zu Vorjahren) finden Sie in unserem Archiv.
Allgemeine und dauerhaft interessante Informationen des Steuer-/ Abgabenamtes (FB5):
Unsere Aufgaben/ Zuständigkeiten, die Grundlagen zur Festsetzung von Abgaben (wie kommunale Steuern, Beiträge, Gebühren, Kostenerstattungen, usw.), Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ), eine Übersicht über die gängigsten Fälligkeiten des Steueramtes, Ihre Ansprechpartner und Vieles mehr finden Sie auf den fachbereichseigenen Seiten des Steueramtes der Verwaltungsgemeinschaft unter: steueramt.vg-monheim.de.
Jetzt neu: Stichwortverzeichnis zu häufig gesuchten, nachgefragten oder verwendeten Begriffen!